Feuerwehr: 112 - Polizei 110 - Telefonseelsorge 0800/1110222 oder 0800/1110111 - ärtzlicher Notdienst 116117 - Jugendtelefon 0800/1110333 - Giftnotruf 0361/730730
© Denis Liedloff 2006-2024 Impressum aktualisiert am: 25.03.2024
Gefahrensymbole (auf die Bilder klicken) Auch Sie haben Gefahrstoffe zu hause, z.B. ihre Sprayflaschen und Reiniger. Lesen Sie sich die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge durch. Gefahr-stoffe können ein oder mehrere der nach- folgenden Gefahrenmerkmale auf-weisen. Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheit-liches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Auf der Basis dieses Kennzeich-nungssystems wurde nach intensiver Vorbereitung für Europa eine eigene Verordnung zur Umsetzung der UN-Modellvorschriften erarbeitet: Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung genannt, trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Seit dem 1. Dezember 2010 konnten Stoffe nach dem GHS-Standard eingestuft und gekennzeichnet werden. Seit dem 1. Dezember 2012 ist dies obligatorisch. Gemische, bislang „Zubereitungen“ genannt, dürfen ab sofort nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden, müssen dies aber erst ab dem 1. Juni 2015. Gefahrgut Als Gefahrgut (engl. Dangerous goods, amerik. engl. Hazardous material, kurz hazmat) bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für: die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. Bezettelung ist die Kennzeichnung eines Gefahrguttransports mit Warntafel und Großzetteln (Placards). Das dient dem schnellen Erkennen der nötigen Maßnahmen insbesondere im Falle eines Gefahrgutunfalls. Begriffsklärung Gefahrgut ist nicht mit Gefahrstoff zu verwechseln, hier wird in zwei sehr verschiedene Rechtsgebiete unterschieden: Nicht jeder Gefahrstoff ist auch Gefahrgut und umgekehrt. Weiter umfasst der Begriff Gefahrgut neben Substanzen auch ganze Produkte (wie Munition), Geräte, Bauteile und ähnliches. Gefahrgutrecht - bei der gesamten Beförderung und transportbedingter Zwischenlagerung. Gefahrstoffrecht - bei der Lagerung und der Verwendung. Im Fall eines Unfalles mit einem Gefahrstoff spricht man auch oft von einem Schadstoff, dessen Freisetzung oder unkontrollierte Reaktion zu einem Gefahrgutunfall geführt hat. Gefahrgüter sind auch nicht mit gefährlichem Abfall zu verwechseln. Hier gilt ebenso, dass nicht jeder gefährliche Abfall Gefahrgut ist. Seit 2002 ist die UNO bestrebt, die Regelungen als global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) zu vereinheitlichen. Gefahrgutklassen (auf die Bilder klicken) Man unterscheidet 9 Gefahrgutklassen. Indem sie auf die Bilder klicken erfahren sie mehr über die jeweilige Gefahrgutklasse. Orangefarbene Warntafeln (auf die Bilder klicken) Die Warntafel ist eine rechteckige, orangefarbige Tafel, die entweder übereinander zwei Nummerncodes hat oder leer (neutrale Warntafel) ist. Eine leere (neutrale) Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn unteschiedliche Gefahrgüter zusammen transportiert werden, also beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten, oder die einzelnen Kammern einesTankwagens mit unterschiedlichen Stoffen gefüllt sind (z.B. Diesel-, Benzin- und Superkraftstoff). Transporte der Klassen 1 (Explosivstoffe, Munition etc.) und 7 (Radioaktive Stoffe) werden ebenfalls mit leeren Warntafeln, jedoch mit zusätzlichem Gefahrzettel gefahren. Bei nummerierten Tafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemmlerzahl genannt), beispielsweise steht die 33 für eine leicht entzündliche Flüssigkeit. Ist der Zahl ein X vorangestellt, so reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser. Die untere Nummer gibt Auskunft über den gefährlichen Stoff selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1203 für Benzin oder Ottokraftstoffe. Grundsätzlich sind kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln zu versehen. Je nach Beförderungsart können diese neutral oder mit Aufschriften sein. Die Größe der orangefarbenen Kennzeichnung (Warntafel) ist mit 40x30 (Breite x Höhe in cm) festgelegt. Die orangefarbene Tafel muss einen schwarzen 15 mm breiten Rand besitzen. In Ausnahmefällen darf eine kleinere orangefarbene Tafel, 30x12 cm, verwendet werden. Dies gilt dann, wenn die Bauart des zu kennzeichnenden Fahrzeuges das Anbringen der erstgenannten Tafel nicht hergibt (z.B. bei PKW), oder wenn die größere Tafel die Beleuchtungseinrichtung verdecken würde. Gefahrnummer & Stoffnummern (UN-Nummer) (auf die Bilder klicken)
Zusatzgefahr     (Verdoppelung der Gefahr) Hauptgefahr Stoffnummer (Ottokraftstoff)
1. Ziffer Gefahrnummer (Hauptgefahr) 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion Beispiel einer Kennzeichnung Hauptgefahr: Entzündbarer flüssiger Stoff Zunahme der Hauptgefahr: leicht entzündbar Stoff: hier 1203 = Benzin/Ottokraftstoffe mit Flammpunkt unter 21°C
2. und 3. Ziffer Gefahrnummer (Zusatzgefahren) 0 ohne Bedeutung 1 Explosionsgefahr 2 Entweichung von Gas 3 Entzündbarkeit 5 Entzündende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion Steht ein X vor der Gefahrennummer, darf der Stoff nicht mit Wasser (auch Schnee, Regen) in Berührung kommen, da eine gefährliche Reaktion entsteht. Sind zwei Ziffern gleich, bedeutet dies eine Zunahme (Verdopplung) der Gefahr (z.B. 30 = entzündlich, 33 = leicht entzündbar).
Entzündend (oxidierend) wirkend div. Gesundheitsgefahren Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verfl., gelöste Gase Das „dicke Ausrufezeichensymbol“ dient der alleinigen oder zusätzlichen Kennzeichnung diverser Kategorien. Entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbstzersetzlich, pyrophor, Organische Peroxide Akute Toxizität Instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff(en), selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Organische Peroxide Gewässergefährdend Zusatzschild für Transporte mit Wassergefährdenden Stoffen. Zusatzschild für Stoffe die in erwärmten Zustand transportiert werden.
Besucherzaehler
Helfen in Not ist unser Gebot, seit 1923!																						Wir geben ständig 112%!