Helfen in Not ist unser Gebot! Feuerwehr ABC Auf die Bilder klicken Wasserführende Armaturen Wer Wasser von der Wasserentnahmestelle zur Einsatzstelle fördern will, der benötigt zur Wasserförderung neben Feuerlöschschläuchen auch noch Armaturen (Aus- rüstungsteile). Weil sie helfen das Wasser fortzuführen, werden sie ``Wasserführende Armaturen´´ genannt. Je nach ihrer Aufgabe werden sie in folgende Gruppen unterteilt: - Kupplungen, Armaturen zur Wasserentnahme, Armaturen zur Wasserfortleitung, Armaturen zur Wasserabgabe Folgende Grundsätze sind beim Umgang mit Wasserführenden Armaturen Stets zu beachten: Armaturen vor Schlag und Fall schützen und niemals werfen, Absperrvorrichtungen immer langsam öffnen und schließen, Ventile und Schieber sind bei Nichtgebrauch stets geschlossen. Durch leichtes Zurückdrehen der Betätigungsspindel sollen die Sitzflächen jedoch entlastet sein. Wegerecht Im deutschen Straßenverkehrsrecht ist das Wegerecht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ zu verlangen. Dies wird durch gemeinsame Verwendung vonBlaulicht und Folgetonhorn (= Sondersignal) angezeigt. Der Wortlaut des entsprechenden Paragraphen der StVO lautet:           §38 STVO    (1)   Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesund- heitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.   Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Das Wegerecht ist also eine unmittelbare verkehrsrechtliche Anordnung, die Anspruch auf sofortige Befolgung hat (Verstoß kann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden). Die Befolgung dieser Anordnung durch den Verkehrsteilnehmer verpflichtet im Umkehrschluss allerdings nicht dazu, sich selbst oder eigenes bzw. fremdes Eigentum zu gefährden, zu beschädigen oderVerkehrs-verstöße zu begehen (z.B. Reifenschaden durch Ausweichen auf den Bordstein, überhöhte Geschwindigkeit um aus der Fahrbahn zu gelangen etc.). Andererseits gilt für Wegerechtseinsätze dennoch die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr (zwar nicht nach § 1 StVO, sondern nach § 35 StVO Abs. 8), was jedoch einer Güterabwägung bedarf (Behinderungen und Belästigungen liegen immer vor, sind aber unschädlich, da der Einsatzgrund höherwertig ist). Entgegen weitläufiger Meinung ist der Nutzer des Wegerechts für verursachte Schäden, welche durch die Inanspruchnahme des Wegerechts entstehen, voll verantwortlich. Vom Wegerecht zu unterscheiden sind verkehrsrechtliche Sonderrechte, die Fahrzeugführern (ohne Sondersignale) die Überschreitung gewisser Regeln der StVO erlauben, aber keine Anordnung an andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Wegerecht kann unter o.g. Voraussetzungen von jedem mit Blaulicht und Einsatzhorn ausge-stattetem Fahrzeug in Anspruch genommen werden. Dazu gehören Einsatzfahrzeuge der Polizei, Zoll, Feldjäger, Unfallhilfsfahrzeuge (z.B. Eisenbahn, Verkehrsbetriebe), Fahrzeuge der Stadtwerke (Gas-/ Elektrizitätswerke) und solche der Hilfsorganisationen (THW, Feuerwehr und Rettungsdienst).   Waldbrand Ein Waldbrand ist ein Brand in bewaldetem Gebiet. Wenn keine geeignete Brandbekämpfung erfolgt, entwickeln sie sich schnell zu Flächenbränden. Waldbrände entstehen meist während Trockenperioden und sind wegen ihrer hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit gefährlich für Mensch und Tier. Ursachen  Waldbrände haben zu 95 Prozent nicht natürliche Ursachen, sei es vorsätzlich durch Brandrodung, Brandstiftung, (z. B. um Bauland in einem Naturschutzgebiet zu gewinnen) oder einfach durch Unachtsamkeit, z. B. durch „wilde“ Lagerfeuer, weggeworfene Zigarettenkippen oder Streichhölzer. Glasflaschen und -scherben können entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens die Sonnenstrahlen nicht wie Brenngläser bündeln und somit kein Laub oder Gras entzünden. Eine oft unterschätzte Ursache sind auch heiße Katalysatoren von auf Waldböden abgestellten Autos und Motorrädern. Seltener entstehen Waldbrände durch natürliche Ursachen wie z. B. Blitzschlag. Entwicklung  Ein Waldbrand durchläuft in der Regel 3 Phasen, er beginnt als Lauffeuer am Boden, welches noch leicht bekämpft werden kann. Dieses Lauffeuer kann, besonders bei Nadelgehölzen, auf die Baumwipfel überspringen, was zu dem so genannten Wipfelfeuer und zu einer schnellen Ausbreitung des Brandes führt. Wipfelfeuer lassen sich deutlich schwerer bekämpfen als Bodenfeuer und wachsen sich leicht zur dritten Stufe, dem Totalbrand, aus, welcher so gut wie nicht gelöscht werden kann. Waldbrandbekämpfung  Die effektivste Methode der Waldbrandbekämpfung ist der Einsatz von Löschflugzeugen und -hubschraubern. Dieser ist jedoch auch äußerst riskant, da die Piloten dicht über dem Feuer fliegen müssen und durch die Hitzeentwicklung starke Aufwinde herrschen. So starben u. a. am 18. Juni 2002 drei Menschen beim Absturz eines Löschflugzeugs in Kalifornien. Bei der Bekämpfung wird zwischen Wipfelbrand oder einem Bodenbrand unterschieden. Beim Bodenbrand ist ein Ansatz das Errichten von Brandschneisen. Dabei wird auf einem mehrere Meter breiten Streifen sämtliches brennbares Material entfernt oder kontrolliert abgebrannt, damit der Waldbrand sich dort nicht weiter ausbreiten kann. Jedoch kann es durch Funkenflug zu einem Überspringen der Brandschneise kommen. Bei den meisten Waldbränden gibt es Probleme mit der Wasserversorgung, da die nächsten Wasserentnahmestellen oft sehr weit weg sind. Außerdem ist das Einsatzgebiet vor allem im Gebirge oft nur schwer zugängig. Man muss eine Löschwasserförderung über lange Wegstrecken aufbauen. Dazu sind mehrere Feuerlöschpumpen notwendig. Da das Wasser aber immer nur an der Oberfläche des Laubes bleibt, muss man trotzdem mit Schaufeln und Feuerpatschen das Feuer ausschlagen oder dem Löschwasser ein Netzmittel zumischen, welches die Oberflächenspannung des Wassers vermindert. Für solche Einsätze ist immer eine große Anzahl von Feuerwehrleuten notwendig. Auch die gute Führung und Koordination in der Einsatzleitung ist sehr wichtig. In unzugänglichen großen Waldmassiven können Feuerwehrleute als so genannte „Smokejumper“ mit einem Fallschirm an den Einsatzort gelangen und dort das Feuer bekämpfen. Prävention und Gefährdungslage  Ein wichtiger Aspekt ist auch die rechtzeitige Erkennung von Waldbränden, da der zum Löschen nötige Aufwand mit der Zeit exponentiell wächst. Deshalb werden Patrouillen oder in Türmen stationierte Brandwächter eingesetzt. Auch wird die Bevölkerung aufgefordert, gesichtete Waldbrände sofort der Feuerwehr zu melden. Auch von den Piloten der Verkehrs-flugzeuge werden immer wieder Waldbrände über die Flugsicherung den Alarmzentralen der Feuerwehr gemeldet.In Deutschland wird die Gefahr eines Waldbrandes nach einem länderunterschiedlichen vier- oder fünfstufigen Waldbrandindex er-mittelt. Je bekannter diese Gefährdungslage ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit Waldbrände zu verhindern, jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass viele Brandstifter sich durch bekannte Waldbrandwarnungen vermehrt zum Zündeln animiert sahen.Seit 2002 werden in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt moderne Waldbranderkennungssysteme auf der Basis von speziellen TV-Kameras mit nachgeschalteter Bildverarbeitung „System FireWatch“ eingesetzt. Das Prinzip der Raucherkennung mit Reichweiten von bis zu 20 km (max. Erkennungs-reichweite < 40 km) pro TV Kamera gestattet die frühzeitige Erkennung von Waldbränden. Durch die Übertragung von Bildfolgen und der Koordinaten, die mittels visueller Kreuzpeilung erhalten werden, in die Waldbrandzentralen ist eine effektive Einsatzleitung möglich. In den genannten Bundesländern sind bis Dezember 2006 mehr als 150 Beobachtungtürme mit TV-Kameras im Einsatz. Waldbrandstufe 1   Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet. Schweißarbeiten sind nur mit entsprechender Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet. Sprengarbeiten sind verboten. Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten. Zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig ist eine Genehmigung einzuholen.   Waldbrandstufe 2   Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig. Waldbrandstufe 3  Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern. Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Wald-wege, nicht verlassen. Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.   Waldbrandstufe 4  Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden. Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommunen entsprechend zu kennzeichnen.