Helfen in Not ist unser Gebot! Feuerwehr ABC Auf die Bilder klicken Persönliche Schutzausrüstung Zur Persönlichen Schutzausrüstung eines Feuerwehrmannes gehört: - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz - Arbeitshandschuhe (nach UVV ``Feuerwehrschutzhandschuhe´´) - Feuerwehrdienstanzug (nach UVV ``Feuerwehrschutzanzug´´) - Feuerwehrstiefel (nach UVV ``Feuerwehrschutzschuhwerk´´)   Ein Powermoon ist ein Leuchtballon mit einem Leuchtmittel (Metalldampf-, Halogen- oder Tageslichtlampen) gefüllte Ballonhülle, die in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit (Lampen- und Gasart, Größe) Flächen bis zur Größe eines Fußballfeldes aus mehreren Metern Höhe (bis zu 50 m) oder Gebäude und Hallen beleuchten kann. Er hat einen Durchmesser von bis zu mehreren Metern. Das erzeugte Licht von Leuchtballonen für die Ausleuchtung von großen Flächen ist durch die Streuung durch die Ballonhülle nahezu blendfrei und kommt dem Tages licht sehr nahe. Der Leuchtballon kann stationär oder mobil eingesetzt werden.Der Aufbau ist je nach Konstruktionsform schon in wenigen Minuten möglich.   Pflichten des Feuerwehrmannes nach BrSHG  § 5 Verpflichtung durch Unterschriftenleistung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung sowie den Dienst       anweisungen ergeben. § 7 Pflicht zur gewissenhaften Durchführung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren (Abwehrender Brandschutz, Technische Unfallhilfe, Hilfeleistungen bei anderen Vor-       kommnissen, Brandsicherheitsdienst) nach Weisung des Stadtbrandinspektors. Pflichtfeuerwehr Eine Pflichtfeuerwehr kann eingerichtet werden: 1. Wenn eine freiwillige Feuerwehr in einer Kommune nicht zustande kommt, oder 2. wenn eine bestehende freiwillige Feuerwehr den ausreichenden Feuerschutz nicht sicherstellen kann. Pflicht zur Teilnahme an Einsätzen und Befolgung der für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften. Befolgung der im Dienst geltenden Vorschriften, Weisungen (z.B.  Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften) sowie Anweisungen des Stadtbrandinspektors. Pflicht zur Teilnahme am Unterricht, den Übungen und an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen. § 11 Pflicht, die zu einer Dienstleistung erforderlichen Lehrgänge innerhalb von 24 Monaten nachzuholen. Psysische Besonderheiten bei schwierigen Einsätzen Die Menschen werden nicht nur vom bewussten Denken und Wollen gesteuert, sondern in nicht unerheblichem Maße von psychischen Kräften, die dem Bereich des Unbewussten entstammen. Das gilt sowohl für den Helfer, als auch für den Betroffenen. Um bei dem Betroffenen die psychischen Belastungen so gering wie möglich zu halten, ist vom Helfer folgendes zu beachten: - selbst Ruhe bewahren - helfen und nicht unnötig nach Hilfe rufen - den Verletzten so gut wie möglich von der Unfallsituation ablenken - dem Verletzten gut zusprechen, ihm Mut machen - dem Verletzten Überzeugend darlegen, dass alles für ihn getan wird, was möglich ist - dem Verletzten keine eindeutigen Antworten auf seine Fragen nach der schwere der Verletzungen geben - dem Verletzten Fragen nach dem Fortgang weiterer Hilfemaßnahmen (z.B. Eintreffen des Rettungsdienstes) positiv beantworten - sicheres Auftreten und richtiges Helfen erzeugen bei dem Betroffenen das Gefühl der Sicherheit und Fürsorge. Powermoon